(auch Übersetzungen nach der ISO-Norm R9)
Ich bin vom Oberlandesgericht Düsseldorf ermächtigte Übersetzerin für die russische Sprache und fertige beglaubigte Übersetzungen
von Urkunden und verschiedenen Dokumenten in der Sprachkombination Russisch
und
Deutsch an. Übersetzt werden beispielsweise folgende Dokumente:
- Urkunden (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden)
- Bescheinigungen (z. B. Meldebescheinigungen, Schulbescheinigungen, Rentenbescheinigungen, Namensänderungsbescheinigungen)
- Ausweisdokumente (Pässe, Personalausweise, Aufenthaltsbescheinigungen)
- Diplome, Schulzeugnisse
- Dokumente für die Eheschließung
- Arbeitsbücher, Führerscheine
- Notariell beglaubigte Vollmachten, Apostillen
und andere Dokumente.
Übersetzungsrichtungen: Russisch - Deutsch, Deutsch - Russisch
Außer Urkundenübersetzungen fertige ich Übersetzungen verschiedener Texte und Dokumente unter anderem aus solchen Fachbereichen wie Wirtschaft und Recht an.
Weitere Informationen:
- Kosten einer Übersetzung:
für die Übersetzung von Standarddokumenten wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Schulzeugnissen, Führerscheinen usw. werden Standardpreise erhoben. Bei Ihrer Anfrage kann ich Ihnen die Preise auch direkt mitteilen.
für die Übersetzung anderer Dokumente, die nicht zu standardmäßig ausgestellten Dokumenten gehören, werden die Preise entweder pro Zeile oder pro Seite erhoben. Hier spielen solche Faktoren wie der Umfang, die Thematik, der Schwierigkeitsgrad und die Dringlichkeit der Übersetzung eine Rolle.
Sie können mir immer eine Kopie des Dokuments in elektronischer Form zusenden und ich teile Ihnen den Preis für die Übersetzung mit.
- Dauer der Übersetzung:
Die Dauer einer Übersetzung hängt davon ab, ob es sich um eine Standardurkunde handelt oder nicht und auch davon, wie groß der Umfang des Textes ist. Bei standardmäßigen Urkunden und kurz gefassten Dokumenten beträgt die Dauer einige Tage, bei umfangreicheren Dokumenten muss die Dauer der Übersetzung individuell bestimmt werden.
Eilübersetzungen: Die Übernahme besonders dringlicher Übersetzungen ist beim Vorhanden freier Kapazitäten möglich. Sie können mich diesbezüglich jederzeit kontaktieren.
- Die Einreichung/Übergabe des Dokuments:
Die Übergabe Ihres Dokuments ist persönlich (nach vorheriger Vereinbarung), per Post (gerne per Einschreiben) oder als Kopie per E-mail möglich. Wenn Sie eine Kopie per E-mail einreichen, bringen Sie zum Abholen das Original einfach mit. Die ganze Abwicklung kann, wenn Sie wünschen, auch per Post (am besten per Einschreiben), ablaufen.
- Die Bezahlung für die Übersetzung
Sie können die Summe entweder persönlich oder per Überweisung bezahlen. In manchen Fällen, vor allem bei großen Aufträgen, ist eine Vorauszahlung notwendig.
- Zusätzliche Exemplare
einer Übersetzung
In manchen Fällen benötigen die Kunden zusätzliche Exemplare einer Übersetzung. Das ist problemlos gegen einen geringen Aufpreis möglich.
- Übersetzungen nach der ISO-Norm R9
Solche Übersetzungen werden vor allem von Standesämtern verlangt. Die Namen der Personen werden in diesem Fall gemäß der ISO-Norm R9 transliteriert. Solche Übersetzungen fertige ich ebenfalls an.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, können Sie mich jederzeit kontaktieren, ich beantworte gerne Ihre Fragen.
Ein paar nützliche Links:
Apostillen / Beglaubigungen bei der Bezirksregierung Düsseldorf:
Oberlandesgericht Düsseldorf: